- Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds
- Abschnitt 1: Finanzmarktstabilisierung
- Teil 1: Finanzmarktstabilisierungsfonds
§ 1 StFG
Errichtung des Fonds
Es wird ein Fonds des Bundes unter der Bezeichnung „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“ errichtet.