§ 17 StBerG
Steuerberatungsgesetz
Zweiter Unterabschnitt: Anerkennung
§ 17
StBerG
Urkunde
Über die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein stellt die Aufsichtsbehörde eine Urkunde aus.
§ 16 StBerG
§ 18 StBerG