- Steuerberatungsgesetz
- Dritter Teil: Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
- Vierter Teil: Schlussvorschriften
§ 168 StBerG
Inkrafttreten des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 166 Abs. 2 am ersten Kalendertage des dritten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) § 166 Abs. 2 tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.