BVerfG, vom 3.7.1961,
Az. 2 BvL 9/64
Der Bundesgerichtshof hat in einem gleichliegenden Fall entschieden, daß nur solche Pflichtverletzungen unter § 114 Abs. 1 StBerG fallen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Be- Berufs stehen (BGHSt 20, 104 (107)).
BVerfG, vom 3.7.1961,
Az. 2 BvL 9/64
Der Bundesgerichtshof hat in einem gleichliegenden Fall entschieden, daß nur solche Pflichtverletzungen unter § 114 Abs. 1 StBerG fallen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Be- Berufs stehen (BGHSt 20, 104 (107)).