- Verordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt
- Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 3: Berufseingangsprüfungen, berufsrechtliche Akkreditierung und Qualitätssicherung
- Unterabschnitt 1: Berufseingangsprüfungen für Kapitäne und Schiffsoffiziere
§ 13 See-BV
(weggefallen)