§ 47 SchwbAV
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Vierter Abschnitt: Schlußvorschriften
§ 47
SchwbAV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 46 SchwbAV