- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
- Zweiter Abschnitt: Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
- 2. Unterabschnitt: Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben
- II.: Leistungen an Arbeitgeber
§ 26c SchwbAV
Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
Arbeitgeber können zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements Prämien erhalten.