- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
- Zweiter Abschnitt: Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
- 2. Unterabschnitt: Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben
- I.: Leistungen an schwerbehinderte Menschen
§ 23 SchwbAV
(weggefallen)