- Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest
- Abschnitt 2: Schutzmaßregeln
- Unterabschnitt 2: Besondere Schutzmaßregeln
- B.: Nach amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
- 2.: Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
§ 7 SchwPestV 1988
(weggefallen)