- Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
- Teil 1: Berufsrecht
- Kapitel 2: Bezirke, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
§ 12a SchfHwG
Haftungsausschluss
Eine Haftung des Staates an Stelle des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers oder von dessen Vertreter besteht nicht.