§ 62 SVWO
Wahlordnung für die Sozialversicherung
Zweiter Teil: Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlungen in der Renten- und Unfallversicherung sowie der Mitglieder der Verwaltungsräte in der Kranken- und Pflegeversicherung
Dritter Abschnitt: Ermittlung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
§ 62
SVWO
(weggefallen)
§ 61 SVWO
§ 63 SVWO