- Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
- Dritter Abschnitt: Zahlungen, Buchführung, Rechnungslegung, interne Rechnungsprüfung und Entlastung
§ 30 SVHV
Übersichten zur Jahresrechnung
Der Jahresrechnung sind Übersichten über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe beizufügen.