§ 26 SVG

Arten der Dienstzeitversorgung

Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten umfasst:

1.
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

2.
Unfallruhegehalt,

3.
Übergangsgeld,

4.
Ausgleich bei Altersgrenzen,

5.
Erhöhungsbetrag nach § 40 Absatz 5 Satz 3 erster Halbsatz,

6.
Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3,

7.
Ausgleichsbetrag nach § 64 Absatz 2,

8.
Anpassungszuschlag nach § 117 Satz 5,

9.
Leistungen nach den §§ 96 bis 100,

10.
Einmalzahlungen nach § 105.