§ 11 SGleiG

Dienstliche Rahmenbedingungen

Bei der Gestaltung des Dienstes sollen, soweit zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen,

1.
die besonderen Belange der Personen mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigt werden und

2.
die folgenden Flexibilisierungsmodelle angeboten werden:

a)
Modelle zur Flexibilisierung der Arbeits- oder Präsenzzeiten und

b)
Modelle zur Flexibilisierung des Arbeitsortes.