§ 5 SGB 9

Leistungsgruppen

Zur Teilhabe werden erbracht

1.Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,

2.Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,

3.unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,

4.Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.