- Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
- Erster Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit
- 3.: Beendigung des Dienstverhältnisses
- a): Beendigung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten
§ 51a SG
(weggefallen)