§ 50 RennwLottG
Rennwett- und Lotteriegesetz
II. Steuern:
5. Besteuerung von Online-Poker:
§ 50
RennwLottG
Steuerentstehung
Die Online-Pokersteuer entsteht mit der Leistung des Spieleinsatzes.
§ 49 RennwLottG
§ 51 RennwLottG