§ 5 ProdGewStatG

Erhebungen bei Unternehmen

Die Erhebungen erfassen jährlich

I.
bei höchstens 35 000 Unternehmen des Baugewerbes

1.
die tätigen Personen,

2.
die Lohn- und Gehaltssummen,

3.
den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung,

4.
die Investitionen,

5.
den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern;

II.
bei höchstens 12 000 Unternehmen des Baugewerbes

1.
die tätigen Personen,

2.
den Umsatz, bei Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch die Jahresbauleistung,

3.
die selbst erstellten Anlagen,

4.
die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres,

5.
den Material- und Wareneingang,

6.
die Kosten nach Kostenarten,

7.
die Umsatzsteuer,

8.
die Subventionen;
bei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, von denen höchstens 6 000 befragt werden, werden nur die Sachverhalte nach den Nummern 1, 2 und 6 sowie zusätzlich die Investitionen erfasst.