§ 58 PostG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) § 8 Satz 3, § 11 Abs. 2, § 21 Abs. 4 und § 57 Abs. 3 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1998 in Kraft.

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