- Postgesetz
- Abschnitt 12: Übergangsvorschriften
§ 53 PostG
Entgeltgenehmigung im Zeitraum der gesetzlichen
Exklusivlizenz
§ 19 Satz 2 gilt für die Zeit der gesetzlichen Exklusivlizenz nicht für die Beförderung von Briefsendungen im Rahmen der Exklusivlizenz nach § 51.