- Gesetz über die Pflegeberufe
- Teil 2: Berufliche Ausbildung in der Pflege
- Abschnitt 2: Ausbildungsverhältnis
§ 25 PflBG
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
Die §§ 16 bis 24 finden keine Anwendung auf Auszubildende, die Diakonissen, Diakonieschwestern oder Mitglieder geistlicher Gemeinschaften sind.