§ 12 PatV
Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Abschnitt 2: Patentanmeldungen; Patentverfahren
§ 12
PatV
Zeichnungen
Eingereichte Zeichnungen müssen den in der Anlage 2 enthaltenen Standards entsprechen.
§ 11b PatV
§ 13 PatV