BGH, BESCHLUSS vom 4.3.1987,
Az. I ZB 4/86
Im übrigen würde eine Verletzung des § 78 PatG nach ständiger Rechtsprechung die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht rechtfertigen (vgl. BGH GRUR 1964, 697, 698 -Fotoleiter; BGH GRUR 1974, 294, 295 rechte Spalte, zur Frage der etwa rechtswidrigen Ablehnung des Antrages auf Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung).