BGH, BESCHLUSS vom 2.8.1997,
Az. X ZB 14/96
Auch sie sei nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 60 PatG (BGHZ 133, 18 - Informationssignal) unwirksam, weil der abgetrennte Gegenstand in der Teilanmeldung 29 54 745 nicht enthalten gewesen sei.