- Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen
- Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 2: Begriffsbestimmungen
§ 2 PStTG
Begriffsbestimmungen
Für dieses Gesetz gelten die Begriffsbestimmungen der §§ 3 bis 7.