§ 60 PStG

Sterbeurkunde

In die Sterbeurkunde werden aufgenommen

1.die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt sowie seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt,

2.der letzte Wohnsitz und der Familienstand des Verstorbenen,

3.die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners, wenn der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft führte; war die Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst, sind die Vornamen und der Familienname des letzten Ehegatten oder Lebenspartners anzugeben,

4.Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.