- Personenstandsgesetz
- Kapitel 7: Besondere Beurkundungen
- Abschnitt 1: Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle
§ 39a PStG
Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft
§ 39 gilt entsprechend für eine Person, die mit einer anderen Person gleichen Geschlechts im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit begründen will.