- Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
- Abschnitt 7: Elektronischer Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät
§ 23b PAuswV
Gültigkeitsdauer
Der elektronische Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren.