§ 2 PAO
Patentanwaltsordnung
Erster Teil: Der Patentanwalt
§ 2
PAO
Beruf des Patentanwalts
(1) Der Patentanwalt übt einen freien Beruf aus.
(2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.
§ 1 PAO
§ 3 PAO