§ 42 OrthV
Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Dritter Abschnitt: Schlußbestimmungen
§ 42
OrthV
Inkrafttreten, Aufheben von Vorschriften
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft.
§ 41 OrthV