§ 11 NamÄndG
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
§ 11
NamÄndG
Die §§
1
bis
3
,
5
und
9
finden auch auf die Änderung von Vornamen Anwendung.
§ 10 NamÄndG
§ 12 NamÄndG