§ 19 MinStG

Gesamtsteueraufwand

Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus

1.
erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern,

2.
Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie

3.
unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.