§ 45 MilchPQV

Weitere bei eingedickter Milch und Trockenmilch verwendbare Lebensmittel und Stoffe

Zur Herstellung von eingedickter Milch und Trockenmilch dürfen zugesetzt werden:

1.
Vitamine und Mineralstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006;

2.
Lebensmittelenzyme;

3.
Lebensmittelzusatzstoffe;

4.
Laktase.Satz 1 Nummer 1 gilt vorbehaltlich des § 1a des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht.