- Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte
- Abschnitt 5: Eingedickte Milch und Trockenmilch
- Unterabschnitt 1: Anforderungen an die Herstellung
§ 43 MilchPQV
Allgemeine Anforderungen
Eingedickte Milch und Trockenmilch sind nach den in der Anlage 6 jeweils festgelegten Anforderungen herzustellen.