§ 4 MilchPQV
Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 4
MilchPQV
Besondere Kennzeichnungsvorschriften
Die nach §
3
Absatz 2 gleichgestellten Begriffe dürfen bei der Kennzeichnung verwendet werden.
§ 3 MilchPQV
§ 5 MilchPQV