§ 36 MilchPQV

Fettgehaltsstufen von Käse und Erzeugnissen aus Käse

Für Käse und für Erzeugnisse aus Käse gelten die folgenden Fettgehaltsstufen: FettgehaltsstufeFettgehalt in der Trockenmasse1. Doppelrahmstufemindestens  60 % und höchstens   87 %2. Rahmstufemindestens  50 % weniger als  60 %3. Vollfettstufemindestens  45 % weniger als  50 %4. Fettstufemindestens  40 % weniger als  45 %5. Dreiviertelfettstufemindestens  30 % weniger als  40 %6. Halbfettstufemindestens  20 % weniger als  30 %7. Viertelfettstufemindestens  10 % weniger als  20 %8. Magerstufeweniger als  10 %.