§ 14 MilchPQV

Weitere bei Buttersorten verwendbare Lebensmittel und Stoffe

Bei der Herstellung von Buttersorten dürfen folgende weitere Lebensmittel und Stoffe verwendet werden, wenn die Voraussetzungen des Anhanges VII Teils III Nummer 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eingehalten werden:

1.
Speisesalz und jodiertes Speisesalz,

2.
Trinkwasser,

3.
Laktase und

4.
Lebensmittelzusatzstoffe.