§ 2 MautSysG

Technische Anforderungen

Elektronische Mautsysteme, die von Bund und Ländern in Betrieb genommen oder betrieben werden, dürfen für die Erhebung der Maut nur eine oder mehrere der folgenden Techniken verwenden:

1.
Satellitenortung,

2.
Mobilfunk nach der GSM/GPRS-Norm,

3.
Mikrowellentechnik (5,8 GHz).