- Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
- Teil 6: Verfahren nach der Verordnung (EU) 2024/1143
- Abschnitt 3: Änderungen der Spezifikation; Löschung; Akteneinsicht
§ 54 MarkenV
Akteneinsicht
In den Verfahren nach der Verordnung (EU) 2024/1143 gewährt das Deutsche Patent- und Markenamt Einsicht in die Akten.