§ 38 MarkenG
Markengesetz
Teil 3: Verfahren in Markenangelegenheiten
Abschnitt 1: Eintragungsverfahren
§ 38
MarkenG
Beschleunigte Prüfung
Auf Antrag des Anmelders wird die Prüfung nach den §§ 36 und 37 beschleunigt durchgeführt.
§ 37 MarkenG
§ 39 MarkenG