- Markengesetz
- Teil 2: Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
- Abschnitt 5: Marken als Gegenstand des Vermögens
§ 31 MarkenG
Angemeldete Marken
Die §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte.