Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn die Marke ohne die Zustimmung des Inhabers der Marke für dessen Agenten oder Vertreter eingetragen worden ist.
BGH, URTEIL vom 4.3.2008,
Az. I ZR 164/05
33 Nicht entschieden zu werden braucht in diesem Zusammenhang die Frage, ob auch rein faktische Agenten- oder Vertreterbeziehungen im Rahmen der §§11, 17 MarkenG ausreichen (vgl. BPatG Mitt. 2001, 264, 266 - Kümpers; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., §11 MarkenG Rdn. 9; Lange aaO Rdn. 2398; Bauer aaO S. 243).