- Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
- 1. Teil: Allgemeine Vorschriften
§ 5 MV
Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem
Flurbereinigungsgesetz
Die Flurbereinigungsbehörden haben Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz mitzuteilen.