- Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche
- Teil 7: Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 35 MKSeuchV 2005
Berechnung von Fristen
Auf die Berechnung von Fristen nach dieser Verordnung findet § 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.