- Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst
- Teil 2: Befugnisse und Schranken
- Abschnitt 2: Besondere Befugnisse
- Unterabschnitt 1: Arten besonderer Befugnisse und Maßnahmerichtung
§ 6 MADG
Besondere Befugnisse
Die besonderen Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes untergliedern sich in
1.
nachrichtendienstliche Mittel und
2.
besondere Auskunftsverlangen.