§ 34 LwVfG
Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
Zweiter Abschnitt: Landwirtschaftssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 34
LwVfG
Über die Kosten ist zugleich mit der Entscheidung über die Hauptsache zu entscheiden.
§ 33 LwVfG
§§ 35 bis 41 LwVfG