- Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Erster Abschnitt: Zulassung des Luftfahrtgeräts und Eintragung der Luftfahrzeuge
- Dritter Abschnitt: Flugplätze
- Vierter Abschnitt: Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät
- 3.: (§§ 69 bis 72 weggefallen)
- 6.: (§§ 79 bis 80 weggefallen)
- 8.: (§§ 83 bis 89 weggefallen)
- 10.: Einflug und Verbringung ausländischer Luftfahrzeuge in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
§ 98 LuftVZO
Anzuwendende Vorschriften
Für die Erteilung der Erlaubnis, Rücknahme, Widerruf und Aufsicht ist § 93 sinngemäß anzuwenden.