- Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Erster Abschnitt: Zulassung des Luftfahrtgeräts und Eintragung der Luftfahrzeuge
- Dritter Abschnitt: Flugplätze
- Vierter Abschnitt: Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät
- Sechster Abschnitt: Kosten, Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 107 LuftVZO
Kosten
Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen der zuständigen Stelle werden nach der Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung erhoben.