- Verordnung über Luftfahrtpersonal
- Abschnitt 1: Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit
- Unterabschnitt 6: Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten
§ 88a LuftPersV
(weggefallen)