- Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
- Erster Teil: Vorschriften für Luftfahrzeuge, die in die Luftfahrzeugrolle eingetragen sind
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften über das Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug
§ 2 LuftFzgG
Ein Registerpfandrecht kann auch für eine zukünftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden.